Regeln zum Parkausweis
Regeln zum Behinderten Parkausweis
Der internationale blaue Parkausweis:
Wer kann diesen Parkausweis erhalten?:
1. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinde-rung (Merkzeichen aG)
2. Blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
3. Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z.B. Amputatio-nen beider Arme)
4. Personen mit vorübergehender außergewöhnlicher Gehbehinderung
Welche Rechte sind mit dem blauen Parkausweis verbunden?
zu drei Stunden. Die Ankunftszeit muss auf einer Parkuhr einge-stellt werden.
ei Parkplätzen mit Be-grenzung der Parkzeit. Dies gilt auch im Zonenhalteverbot mit Zu-satzschild.
- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist.
einautomaten ohne Gebühr und ohne Zeitbegrenzung.
-kunftszeit muss auf einer Parkuhr eingestellt werden.
-zeichneten Flächen.
Parken auf Parkplätzen, die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekenn-zeichnet sind.
Weitere Informationen: http://bookshop.europa.eu/de/parkausweis-fuer-personen-mit-behinderungen-in-der-europaeischen-union-pbKE3008401/
Der „nationale“ orange Parkausweis:
Wer kann diesen Parkausweis erhalten?:
1. Schwerbehinderte Menschen, die die Merkzeichen G und B erhalten haben und einen GdB von mindestens 80 für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) anerkannt bekommen haben. Achtung: Es gilt nicht der Gesamt-GdB.
2. Schwerbehinderte Menschen, die die Merkzeichen G und B erhalten haben und für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen
(und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) einen GdB von wenigstens 70 und gleichzeitig einen GdB von mindestens 50 durch Funktionsstörungen des Herzens
oder der Atmungsorgane anerkannt bekommen haben.
3. Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 anerkannt wurde.
4. Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70
Welche Rechte sind mit dem orangen Parkausweis verbunden?:
1. Parken im eingeschränkten Halteverbot oder im Zonenhalteverbot bis zu drei Stunden. Die Ankunftszeit muss auf einer Parkuhr einge-stellt werden.
2. Überschreiten der zugelassenen Parkdauer bei Parkplätzen mit Be-grenzung der Parkzeit. Dies gilt auch im Zonenhalteverbot mit Zu-satzschild.
3. Parken während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist.
4. Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne Zeitbegrenzung.
5. Parken auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden. Die An-kunftszeit muss auf einer Parkuhr eingestellt werden.
6. Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekenn-zeichneten Flächen.
7. Wo gilt der orange Parkausweis?
Der orange Parkausweis gilt deutschlandweit.