Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitgliedsvereine,
Zum 1. April 2019 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende in Kraft getreten. Damit ist die Ankündigung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung umgesetzt worden:
„Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. Die Organentnahme wird höher vergütet“.
Die wissenschaftliche Erhebung zumRückgang der Organspenden in Deutschland: Eine bundesweite Ursachenanalyse der Autoren Dr. med. Kevin Schulte, Dr. phil. Christoph Borzikowsky, Dr. med. Axel Rahmel, Dr. med. Felix Kolibay, Nina Polze, Dr. med. Patrick Fränkel, Dr. med. Susanne Mikle, Benedikt Alders, Prof. Dr. med. Ulrich Kunzendorf, Prof. Dr. med. Thorsten Feldkamp hatten aufgedeckt, dass der Rückgang der Organentnahmen sich hauptsächlich durch ein Erkennungs- bzw. Meldedefizit der Entnahmekrankenhäuser bedingt. Die vorgelegten Zahlen und Aussagen waren valide, eindeutig und konnten nicht bezweifelt werden. Damit sind die jahrelangen Behauptungen es gäbe nicht genug Spender, der Mangel läge am System oder/und an den unwilligen Menschen insgesamt als Ausflüchte zu betrachten.
Das neue Gesetz soll dieser fatalen Entwicklung nun entgegenwirken und die Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern deutlich verändern und verbessern. Dabei werden auch die Transplantationsbeauftragten in vielfacher Hinsicht besser gestellt werden. Nicht umgesetzt wurde unsere Forderung nach einer elektronischen Verankerung des eigenen Willens (ja oder nein als letztwillige Verfügung) zur Organspende der automatisch in der Intensivmedizin – zum Zeitpunkt des Sterbens – vorliegt. Damit gäbe es unseres Erachtens endlich eine rechtlich sichere Grundlage zur möglichen Entnahme der Organe für die Entnahmeklinik, die es so bisher nicht gibt und damit wären die Entnahmevorgänge allerdings auch öffentlich überprüfbar – was nicht allen gefällt.
Im Rahmen der anstehenden Diskussion um die „Widerspruchslösung“ wird die elektronische Verankerung des eigenen Willens zur Organspende für uns der entscheidende Faktor werden und unser Handeln bestimmen. Die belastende Einbindung der Angehörigen könnte damit endlich wegfallen, da es den Angehörigen sicher ein persönliches Anliegen sein wird, den juristisch belegten Willen des Verstorbenen umzusetzen. Dies wollen wir erreichen!
Der Vorstand des Bundesverband Niere e.V. hat die Erhebung zum Rückgang der Organspenden ausdrücklich begrüßt und Entwicklung des Gesetzes aufmerksam begleitet und mit aller Kraft unterstützt. Die Entnahmezahlen werden sich damit deutlich verbessern, sobald die neuen Regularien kurzfristig umgesetzt sind – die möglichen Nierentransplantationen mit postmortal gewonnen Organen werden sich verdoppeln.
Diese guten Nachricht wollen wir Ihnen heute mit auf den Weg geben denn unser Selbsthilfenetzwerk Bundesverband Niere e.V. kann sich jetzt auch mal richtig freuen: Ein guter, richtiger und sehr erfreulicher Schritt ist gemacht um den betroffenen Menschen in unseren Reihen die die Behandlungsoption „Transplantation“
wählen, Hoffnung auf eine mittelfristige Erfüllung zu machen.
Heute ist ein guter Tag für uns!
Mit bestem Gruß
Peter Gilmer
Vorsitzender Bundesverband Niere e.V.